Die BarmeniaGothaer führt zum 1. Juni 2025 eine erweiterte Krankentagegeld-Regelung für vollversicherte Frauen ein, die eine Fehlgeburt erleiden. Ziel der Neuerung ist es, betroffene Mütter in einer körperlich und seelisch besonders herausfordernden Situation umfassender und unbürokratischer zu unterstützen.
Einfühlsame Hilfe in schwierigen Zeiten
„Eine Fehlgeburt ist ein sehr belastender Moment – körperlich, emotional und seelisch. Wir möchten Mütter in dieser schwierigen Situation einfühlsam und zuverlässig begleiten und mit der Leistung unterstützen, die ihnen zusteht“, betont Katja Ehmer, Bereichsleiterin Gesund und Unternehmerkunden bei der BarmeniaGothaer.
Bislang mussten Frauen nach einer Fehlgeburt für einen Anspruch auf Krankentagegeld eine ärztliche Krankschreibung einholen. Mit der gesetzlichen Neuregelung zur Mutterschutzfrist bei Fehlgeburten wird ab Juni 2025 ein ausdrückliches Beschäftigungsverbot wirksam – es sei denn, die Frau äußert den Wunsch, weiterzuarbeiten.
Staffelung der Leistungen je nach Schwangerschaftswoche
Die neue Regelung sieht vor, dass ein Krankentagegeldanspruch gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt besteht. Ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen Anspruch auf Krankentagegeld für bis zu zwei Wochen. Ab der 17. Woche verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu sechs Wochen. Wird die Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche festgestellt, besteht ein Anspruch auf bis zu acht Wochen Krankentagegeld.
Mit dieser Anpassung setzt die BarmeniaGothaer ein deutliches Zeichen für mehr Sensibilität und Unterstützung in der privaten Krankenversicherung und verbessert die soziale Absicherung vollversicherter Frauen in einer emotional extrem belastenden Lebensphase.